Impressum

Zahlung von Verbandsvorschreibungen
Jede Zahlung ist auf das Konto des OÖBV zu leisten.
Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie bis zur dem in der Vorschreibung genannten Termin auf das Konto des OÖBV eingegangen ist. Zwischen Vorschreibung und Zahlungstermin (Eingang auf dem Konto) müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt eine schriftliche Mahnung (siehe zur Schriftlichkeit auch § 24 WO/OÖBV). Die Dauer der Mahnfrist darf die Dauer der Zahlungfrist nicht unterschreiten.
Mit dem fruchtlosen Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne weiteres Verfahren die Sperre aller Mahnschaften des säümigen Vereines in Kraft. Auf diese Rechtsfolge ist der Verein in der Mahnung hinzuweisen.

Eigentümer, Herausgeber und Verleger:
OÖ. Basketballverband
Postadresse ist die des Präsidenten
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Bankverbindung:
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Für den Inhalt verantwortlich:
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