Offizielle Mitteilungsblätter

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen alle in diesen Mitteilungsblättern veröffentlichten Entscheidungen ist das Rechtsmittel des EINSPRUCHES möglich, diesen binnen 2 Wochen in dreifacher Ausfertigung unter gleichzeitigem Nachweis der Einzahlung der Einspruchsgebühr an den OÖBV in Höhe von € 40 bei dem Referenten einzubringen, der in 1. Instanz entschieden hat und hat einen begründeten Antrag zu enthalten.
Diese Rechtsmittelbelehrung gilt nur für in diesem Mitteilungsblatt veröffentliche Entscheidungen. Für Entscheidungen, die den Betroffenen bereits gem § 24 WO/OÖBV brieflich, per E-Mail oder Fax zugestellt wurden, richtet sich die Einspruchsfrist nach dem Zugang der Entscheidung.

Mitteilungsblätter der Saison 2011/12

Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt: 14.02.2012

Mitteilungsblätter der Saison 2010/11

Mitteilungsblätter der Saison 2009/10

Mitteilungsblätter der Saison 2008/09

Mitteilungsblätter der Saison 2007/08